Gilt der Cyber Resilience Act für Ihr Produkt?
Fünf Fragen dazu, was Sie ausliefern und wo Sie es verkaufen. Keine Anmeldung, und nichts wird gespeichert, es sei denn, Sie bitten darum. Die Fragen und das Ergebnis sind auf Englisch; das Ergebnis nennt für jeden Teil den Artikel, auf dem er beruht.
Question 1 of 5
What do you ship?
The Regulation covers products with digital elements, not services.
Was die Prüfung tatsächlich testet
Die Verordnung gilt für ein Produkt mit digitalen Elementen, das auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wird.Art. 2(1) Die Prüfung fragt vier Dinge, die aus diesem Satz folgen, und eines, das aus den Anhängen folgt.
Ist es ein Produkt?Art. 3(1)
Installierte Software, Firmware, ein Gerät, eine Bibliothek oder eine App: ja. Ein reiner Hosting-Dienst in der Regel nicht, es sei denn, er ist die Fernverarbeitung eines Produkts.
Ist es auf dem EU-Markt?Art. 2(1)
Direkt oder über Händler, Einführer oder App-Store. Wo das Unternehmen sitzt, spielt keine Rolle; wo das Produkt verkauft wird, schon.
Wo ist das Unternehmen niedergelassen?Art. 14(7)
Das entscheidet über das zuständige CSIRT, nach der Kaskade in Artikel 14(7): Niederlassung, dann Bevollmächtigter, Einführer, Händler, dann Nutzer.
Wird es noch unterstützt?Art. 69(3)
Pflichten gelten für Produkte auf dem Markt, solange sie unterstützt werden. Es gibt keine Ausnahme dafür, früh ausgeliefert zu haben.
Steht es in Anhang III oder IV?Annex III
Die Produktklasse. Sie ändert den Weg zur Konformität und ob eine notifizierte Stelle beteiligt ist. Eine Meldefrist ändert sie nie.
Lautet die Antwort ja, ist die nächste Frage, was die Pflicht verlangt: Artikel 14 in klarer Sprache, die Fristen und wohin die Meldung geht. Diese Seite auf Englisch: scope check.
Dies erzeugt Nachweise, Zeitpläne und Entwürfe. Es ist keine Rechtsberatung, und der Hersteller bleibt die für die Meldung verantwortliche Partei.