Welche Behörde Ihre Meldung erhält

Jede Meldung geht an zwei Stellen: an die ENISA und an das als Koordinator benannte CSIRT eines Mitgliedstaats.Art. 14⁠(1)⁠ Beide werden über die zentrale Meldeplattform erreicht, und die Plattform leitet nach dem Mitgliedstaat weiter, den Sie auswählen. Wählen Sie den falschen, kann die Meldung für ungültig erklärt und neu einzureichen sein, mit derselben Frist.

Wie der Mitgliedstaat bestimmt wird

Artikel 14(7) legt es fest, der Reihe nach. Nehmen Sie die erste Zeile, die auf Sie zutrifft, und hören Sie auf.Art. 14⁠(7)⁠

  1. 1

    Ihre Hauptniederlassung in der EU

    Haben Sie eine, ist es dieser Mitgliedstaat. Nichts Weiteres in der Liste wird herangezogen.

  2. 2

    Ihr Bevollmächtigter

    Ohne Niederlassung: der Mitgliedstaat, in dem Ihr benannter Vertreter sitzt.

  3. 3

    Ihr Einführer

    Ohne Bevollmächtigten: wo Ihr Einführer niedergelassen ist.

  4. 4

    Ihr Händler

    Ohne Einführer: wo Ihr Händler niedergelassen ist.

  5. 5

    Ihre Nutzer

    Fehlt all das: der Mitgliedstaat, in dem die meisten Ihrer Nutzer sind.

Ein in zehn Mitgliedstaaten verkauftes Produkt hat trotzdem ein koordinierendes CSIRT. Die übrigen Staaten werden über die Plattform informiert, weshalb sie fragt, wo das Produkt bereitgestellt wird.

Die 27 koordinierenden CSIRTs

Diese Einträge wurden aus den unter NIS2 veröffentlichten Benennungen übernommen und noch nicht einzeln gegen die Seiten der Teams geprüft. Bestätigen Sie die Kontaktseite, bevor Sie sich unter einer Frist darauf verlassen; eingereicht wird auf der Plattform, nicht per E-Mail.

Klären Sie Ihres, bevor Sie es brauchen

Diese Seite auf Englisch: Which authority receives your report.

Dies erzeugt Nachweise, Zeitpläne und Entwürfe. Es ist keine Rechtsberatung, und der Hersteller bleibt die für die Meldung verantwortliche Partei.